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Ein Fahrzeug, das Sie gekauft haben und das bereits zugelassen ist, müssen Sie sofort auf Ihren Namen umschreiben lassen, wenn Sie es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen..
Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen sind:
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zulassung des Fahrzeugs informiert.
Sie müssen die Umschreibung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Hinweis: War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, erhalten Sie neue Kennzeichen. Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) auf dem Kennzeichen an.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2015 können Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs bundesweit mitnehmen, wenn Sie umziehen. Bei einem Halterwechsel ist dies nicht möglich.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Siemeistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 18,60
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
schnellstmöglich
Kfz-Zulassungsstelle
79104
Freiburg
Telefon: 0761 2187-6333
Fax: 0761 2187-6399
kfzzulassung(@)lkbh.de
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße
2
79104
Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 2187-0
Fax: 0761 2187-9999
poststelle(@)lkbh.de
Sprechzeiten:
Finden Sie bei den jeweiligen Organisationseinheiten
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.03.2019 freigegeben.