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Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Die Städte Heidelberg, Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.
Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind selbst zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweisedas Kind bereits volljährig ist oder ein Gericht der Mutter das Sorgerecht entzogen hat. Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt dasder gesetzliche Vertreter (z.B. Vormund oder Pfleger). Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren ist sowohl die Zustimmung des Kindes als auch des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Die Mitarbeiterin oder derMitarbeiter derzuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen ineiner öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davoneine beglaubigte Kopie.
Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über
Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.
beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
beim Notar oder Amtsgericht: kostenpflichtig
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen,auchvor der Geburt des Kindes.
Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.
Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Amtsgericht Titisee-Neustadt
Franz-Schubert-Weg
3
79822
Titisee-Neustadt
Telefon: 07651/203-0
Fax: 07651/203-190
poststelle(@)AGTitisee-Neustadt.JUSTIZ.BWL.de
Gemeinde Friedenweiler
Hauptstr.
24
79877
Friedenweiler
Telefon: 07654/9119-0
Fax: 07654/9119-19
gemeinde(@)friedenweiler.de
Sprechzeiten:
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße
2
79104
Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 2187-0
Fax: 0761 2187-9999
poststelle(@)lkbh.de
Sprechzeiten:
Finden Sie bei den jeweiligen Organisationseinheiten
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.08.2017 freigegeben.